Hammelburg. Die Gebietsverkehrswacht Hammelburg e.V. hat sich zur Erfüllung ihres Vereinszweckes und ihrer Aufgaben eine Satzung gegeben. Die letzte Änderung erfolgte am 29. Juni 2011. Der Verein ist unter der Nummer VR10311 beim Registergericht Schweinfurt eingetragen.
Nachstehend ein Auszug aus der Vereinssatzung:
§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit
- Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck des Vereins sind die Förderung der Verkehrssicherheit und die Verhütung von Unfällen im Bereich der Stadt Hammelburg und des ehemaligen Bereiches des Landkreises Hammelburg, unter Berücksichtigung des Umweltschutzes durch freiwillige Mitarbeit und Eigeninitiative aller Mitglieder und deren Gliederungen.
- Als Mittel dazu dienen insbesondere:
-Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung,
-Fahrsicherheitsprogramme,
-Fortbildung und Schulung von Verkehrserziehern,
-Wahrnehmung der berechtigten Interessen aller Verkehrsteilnehmer, soweit sie sich mit Themen im Sinne der Vereinszwecke befassen,
-Beratung von Behörden und Mitarbeit in öffentlichen Gremien,
-Öffentlichkeitsarbeit
-Heranführen von Jugendlichen an Verkehrssicherheitsarbeit durch Bildung einer sachlich eigenverantwortlich in Selbstverwaltung organisierten und rechtlich vom Verein getragenen Jugendgruppe. - Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Eigenmitteln des Vereins und haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Ausgenommen davon sind Bezuschussungen.
- Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
- Der Verein ist Mitglied der Deutschen Verkehrswacht e.V. und der Landesverkehrswacht Bayern e.V.
Die vollständige Satzung steht hier zum Download (PDF) zur Verfügung.